Jeder Baumeigentümer, auch private sind für die Sicherheit ihrer Bäume verantwortlich, bzw.
unterliegt einer strengen Verkehrssicherungspflicht. Er hat dafür zu sorgen, dass seine Bäume
niemandem Schaden zufügen können.
Der Bundesgerichtshof fordert in ständiger Rechtsprechung von jedem Baumeigentümer die Beseitigung von bestehenden Gefahrenquellen an Bäumen und eine regelmäßige Kontrolle der Bäume auf neu entstehende Gefahren. Auch müssen unverzüglich erforderliche Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.
Die rechtliche Grundlage für regelmäßige Baumkontrollen bildet die Baumkontrollrichtlinie, die
jeden Baumeigentümer verpflichtet,
Unser Angebot für private Baumeigentümer (z.B. eigener Garten mit Baumbestand)
Wir:
Kosten:
Der Aufwand für eine Erstaufnahme variiert von der Anzahl der Bäume sowie der Art der Erfassung.