Jeder Baumeigentümer bzw. jeder für Bäume Verantwortliche unterliegt einer strengen Verkehrssicherungspflicht. Er hat dafür zu sorgen, dass seine Bäume niemandem Schaden zufügen können.
Der Bundesgerichtshof fordert in ständiger Rechtsprechung von jedem Baumeigentümer die Beseitigung von bestehenden Gefahrenquellen an Bäumen und eine regelmäßige Kontrolle der Bäume auf neu entstehende Gefahren. Auch müssen unverzüglich erforderliche Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.
Die rechtliche Grundlage für regelmäßige Baumkontrollen bildet die Baumkontrollrichtlinie, die öffentliche Baumeigentümer verpflichtet,
Für Gemeinden, Behörden und Hausverwaltungen übernehmen wir die gesetzliche Pflicht zur Verkehrssicherung und Baumkontrolle - auch für waldähnliche Bestände.
Darüber hinaus: